Anfang der Woche machte ich in einem Tweet auf die Tatsache aufmerksam, dass das Versenden eines unerwünschten Dickpics nach §184 ein Vergehen ist, das man durchaus zur Anzeige bringen kann. Der Tweet hat offenbar einen Nerv getroffen. Er wurde geteilt und geliked wie verrückt und bisher über 235.000x angesehen. Dickpics – die Rechtslage weiterlesen