Dickpics – die Rechtslage

Anfang der Woche machte ich in einem Tweet auf die Tatsache aufmerksam, dass das Versenden eines unerwünschten Dickpics nach §184 ein Vergehen ist, das man durchaus zur Anzeige bringen kann. Der Tweet hat offenbar einen Nerv getroffen. Er wurde geteilt und geliked wie verrückt und bisher über 235.000x angesehen.

 

Hunderte von Nachfragen erreichten mich, teilweise per Direct Message, von denen ich einige selbst beantworten konnte. Für einen Teil der Fragen fehlte mir jedoch die Expertise, weshalb ich mich an die Rechtsanwältin Alexandra Braun aus Hamburg wandte, die sich freundlicherweise spontan zu einem Interview bereit erklärte.


Vielen Dank, Frau Braun, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Fragen zu beantworten. Zunächst einmal möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, sich und Ihre Arbeit vorzustellen.

Sehr gern. Mein Name ist Alexandra Braun, ich lebe in Hamburg, bin seit über 12 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und überwiegend im Strafrecht tätig. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Sexualstrafrecht.

Unerwünschte Penisbilder sind ein grassierendes Problem. Laut Umfragen haben etwa die Hälfte aller Frauen schon ungefragt ein Dickpic erhalten. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Opfer? Welche Folgen drohen den Tätern?

Die Geschädigten können zum einen natürlich Strafanzeige erstatten. Was das genau bedeutet, erkläre ich gleich.
Zum anderen besteht natürlich die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Versender vorzugehen. Die betroffene Person – meist werden es wohl Frauen sein – kann einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Hier sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Laut einem Bericht im Magazin von Zeit Online, haben Sie mit Ihrer Kanzlei schon mehrere solcher Fälle vertreten. Was können Sie uns über diese Fälle verraten?

Ein Großteil solcher Verfahren führt nicht zu einer Anklage des Täters. Die meisten Ermittlungsverfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ja, das klingt lustig in dem Zusammenhang, der Begriff steht aber so in der Strafprozessordnung. Vereinfacht gesagt kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen, wenn es sich bei der vorgeworfenen Straftat um eine nicht besonders gravierende Tat handelt.
Ein Mandant hat einmal eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen – das ist etwa ein Monatseinkommen netto – zahlen müssen.
Es gibt aber durchaus regionale Unterschiede bezüglich der Anklagepraxis. In Bayern wird ein Täter eher mit einer Anklage rechnen müssen als hier im Norden.
Zudem wird eine Person, die schon einmal wegen einer solchen Tat verurteilt wurde, nicht mehr mit einer milden Strafe rechnen.

Was geschieht eigentlich mit den gezahlten Strafen? An wen gehen sie und zu welchem Zweck wird das Geld verwendet?

Geldstrafen bekommt der Staat. Anders sieht es bei Geldauflagen aus. Geldauflage bedeutet, dass ein Verfahren eben gegen eine Geldzahlung eingestellt wird. Diese Zahlungen können an eine gemeinnützige Einrichtung gehen oder auch an die geschädigte Person. Allerdings ist es durchaus üblich, dass auch Geldauflagen bei der Staatskasse verbleiben.

„Anzeige erstatten“ ist eine sehr abstrakte Floskel. Was genau bedeutet das eigentlich? Welche Fälle können zur Anzeige gebracht werden und an wen muss sich das Opfer wenden? Was hat jemand zu erwarten, der eine Anzeige erstattet.

Also, wer ein unerwünschtes Dickpic erhält, kann einfach zur Polizei im Ort gehen und dort Anzeige erstatten. Sprich, man taucht auf der Wache auf und sagt: „Hallo, ich will Strafanzeige erstatten. Folgendes ist passiert…“
Man sollte Unterlagen mitbringen, die wichtig sind (Chatverläufe, die Telefonnummer des Versenders oder die E-Mail Adresse etc.).
Bei der Polizei werden Sie dann darüber belehrt, welchen Rechten und Pflichten Sie als Zeuge haben und machen dann Ihre Aussage.
Natürlich kann man auch über eine Online-Wache eine Strafanzeige erstatten, vermutlich wird man dann aber auch als Zeuge vorgeladen und muss dann dennoch einmal zur Wache.

Könnte ein Opfer wegen unerwünscht zugesandter Penisbilder eine Zivilklage gegen den Täter anstreben, um zum Beispiel ein Schmerzensgeld einzuklagen?

Grundsätzlich natürlich schon. Die Frage wird sein, wie hoch ein solches Schmerzensgeld ausfallen wird. Wir sprechen bei den Folgen vermutlich von Verärgerung, vielleicht Ekel. Ich kann mit hier kaum ein Schmerzensgeld vorstellen, das höher ist als ein niedriger dreistelliger Betrag.

Gibt es abgesehen von der Erstattung einer Anzeige, andere Möglichkeiten für die Opfer? Nach den Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken oder Dating Portalen sind Belästigung bzw. illegales Verhalten untersagt. Unerwünschte Dickpics sind beides, sowohl sexuelle Belästigung, als auch strafbar. Folglich müsste der Anbieter einen User doch sofort sperren, sobald ihm zur Kenntnis gebracht wird, dass dieser User ein unerwünschtes Penisbild verschickt hat?

Man sollte den User sofort bei der entsprechenden Plattform melden.

Manche Opfer berichten davon, dass ihr Anliegen von den Behörden nicht ernst genommen wurde. Ihnen wurde gesagt“ „Stellen sie sich nicht so an!“. Was raten Sie einer betroffenen Person in einem solchen Fall?

Mein Rat in einem solchen Fall ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde. „Stellen Sie sich nicht so an“ ist keine angemessene Reaktion.

Nach einer Umfrage von Yougov, geben über ein Viertel der Männer (unter 20) zu, schon mal ein Dickpic verschickt zu haben. Wie beurteilen Sie die abschreckende Wirkung von Anzeigen und Geldstrafen, wenn dieses Verhalten konsequent zur Anzeige gebracht würde?

Für den Versender ist ein Strafverfahren sicherlich eine peinliche Angelegenheit. Man bekommt eine Vorladung von der Polizei, muss eine Gerichtsverhandlung fürchten und vieles mehr. Vermutlich hat es für den Einzelnen also durchaus eine abschreckende Wirkung.
Ob es aber eine generell abschreckende Wirkung gibt, bezweifele ich. Oft wird Alkohol im Spiel sein und dann denkt niemand an die möglichen Folgen.

In diversen Presseberichten wurde über „Rache“ von Frauen an Tätern berichtet. Ein Opfer hat die ihr zugesandten Penisbilder zu einer Collage montiert und eine Ausstellung gemacht. Eine andere schildert von ihren Bemühungen die Täter öffentlich zu beschämen, indem sie sie auf den sozialen Netzwerken ausfindig machte und gegenüber Verwandten und Freunden outete. Viele andere gehen einen einfacheren Weg und posten die Bilder einfach in ihre eigenen Timelines, manchmal sogar mit Nennung des Usernamens. Reaktionen wie diese sind zwar verständlich, aber juristisch sicher nicht immer unproblematisch?

In der Tat sollte man solche Reaktionen unterlassen. Man läuft sonst Gefahr, selbst Ärger zu bekommen. Ein solches Verhalten könnte eine Straftat nach dem Kunsturhebergesetz darstellen. Gehen Sie also den rechtlich korrekten Weg.

Vielen Dank, Frau Braun, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview  genommen haben.


Rechtsanwältin Alexandra Braun

Praktiziert in Hamburg als Strafverteidigerin seit 2007.

Seit 2015 Fachanwältin für Strafrecht.

Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht, Strafrecht.

Kontakt: www.verteidigerin-braun.de

16 Gedanken zu „Dickpics – die Rechtslage“

  1. Ein kurzer Hinweis zu ‚das‘ und ‚dass‘ im Artikel. Korrekt lautet es: ‚Ich kann mir hier kaum ein Schmerzensgeld vorstellen, das (dies, jenes, welches) höher ist als ein niedriger dreistelliger Betrag.‘

  2. Hallo,

    wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn man unaufgefordert ein Dickpic erhält, das kein entblößstes Genital zeigt (bspw. in Unterhose)?
    Kann man dann trotzdem eine Anzeige stellen oder gilt die Anzeige nur für „entblößte Genitalien“?

    LG

  3. Hallo,
    wie schaut es aber aus, wenn die Empfängerin eines Dickpics dieses als private Nachricht in ihrem Nachrichtenfach einer sexuell ausgerichteten Plattform ungefragt erhält?

    Es gibt Auffassungen, dass dies im Rahmen einer solchen Seite ein auszuhaltendes, sozialadäquates und nicht strafbares Verhalten sein könnte.
    ???

    Beste Grüße
    Tom

  4. Hallo, wenn das zur Anzeige gebracht wird: Kann ein gegnerischer Anwalt die Adresse des Opfers durch Akteneinsicht bekommen? LG B. Krumböck

  5. Moinsen.
    Interessantes Thema. In den Social Media ambivalent behandelt.
    Einerseits die „witzigen“ Reaktionen
    Andererseits die Empörung
    Und….. die schambehaftete Verschwiegenheit
    TJANUN
    NurMalSo

    Ich hoffe etliche DickPicEmpfängerInnen trauen den Schritt zur PI und stellen den StrafAntrag und bieten unangemessenem Verhalten die Stirn.

    Du hast in Deinem Tweet „….. Bescheid, Mädels“ geschrieben.
    Wie hoch ist wohl die Quote der männlichen Empfänger solch anatomischen Abbildungen? Hhhhmmm?
    Just Asking
    Just Saying

    No Rant. Just Saying.

    Guter Beitrag, BTW
    👍👍👍👍

      1. Ich hab schon Dickpics bekommen. Unaufgefordert und auch ohne dass mein eigenes Geschlecht oder meine Heterosexualität unbekannt gewesen wären. Aber ich bin Erotik-Autor. Ich habe auch schon unaufgeforderte Puss-Pics bekommen. Das passiert schon mal. Ich könnte jetzt sogar sagen, dass ich es gewissermaßen beruflich darauf anlege, aber die Debatte um ‚asked for it‘ ist mir noch zu frisch für eine solche Aussage.
        Stattdessen weise ich darauf hin, dass jemand schon ziemlich dumm sein muss, um unaufgefordert sowas zu versenden. Vielleicht können wir daraus darwinistisch was ableiten? 😉

        1. Klischeeschublade auf Ahhhhhh…. ErotikAutor Klischeeschublade zu
          😉
          Der Olle Darwin hat dies nicht in Betracht gezogen 😉
          Ich will weder „gewünscht“ Geschweige denn „Not Asked 4“ Abbildungen jeglicher Art der Anatomie von mir fremden Menschen erhalten.
          Schauder

          Vielleicht „denken“ die PussPicsAdressantinnen…..Neee…..Momang!! Mit denken isses da auch nicht so TiefSeufz
          FremdSchäm
          Fluch

          Danke für Deine Antwort 🙂
          Interessant…….

      2. Moinsen.
        Vielen Dank für Deine Antwort. 🙂

        Ich denke mir, (einige) Frauen sind in diesem Fall//Punkt dann doch stärker//mutiger in ihrer Haltung gegenüber solcher „KunstWerke“.
        Räuspern
        Trauen sich eher als Kerls Schritte einzuleiten//publik machen.
        TJANUN
        NUNJA
        NurMalSo

        Nur einen Artikel??!!?? Donnerknispel
        NaImmerHin
        Hust

    1. „Wie hoch ist wohl die Quote der männlichen Empfänger solch anatomischen Abbildungen?“
      Unter Männern (also auf Gay-Datingseiten) ist es Standard und auch meist erwünscht. Genauso wie auch Männer hin und wieder unaufgefordert freizügige Abbildungen von Frauen bekommen (Nudes) und dies im Allgemeinen auch wertgeschätzt wird.

      1. Gute Frage. Es hat sicher schon der ein oder andere Mann (egal welche Sexualität ausgelebt wird) weibliche Nudes erhalten. Ob diese Ästhetisch waren, sei dahin gestellt. Ich gehe davon aus, Männer als Empfänger dieser Fotos werden sich eher nicht beklagen.
        Es sei denn, die Nudes zeigen in einer unattraktiv//unerotischen Weise, die weibliche Anatomie, daß es schwierig wird dies zu sexualisieren.
        Ferner wird die DunkelZiffer unbekannt bleiben, da Männer eher nicht dies melden oder zur Anzeige bringen.
        Sind wir da konform?
        Vielen Dank für Deinen Kommentar 👍🏻👍🏻

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